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Robert Steiner

Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland

1. Aufl. 2010

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Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland (1. Auflage)

S. 1857. Weitere ausgewählte Rechtsgebiete

Bei der Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland müssen Unternehmen weitere Rechtsgebiete beachten, die im Folgenden der Vollständigkeit halber kurz angerissen werden, ohne diese im Detail zu erörtern.

7.1. Steuerrecht

Wie im Kapitel 2.4. erörtert, ist das Steuerrecht von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Aber auch im EG-Vertrag lassen die Artikel 90–93 die steuerlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten an sich unberührt.

Das Ziel der EG, die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion, wird maßgeblich von den nationalen Steuerordnungen der Mitgliedstaaten beeinflusst. Unterschiedliche Steuersysteme und -regeln behindern die wirtschaftliche Entwicklung und Integration der EG und verhindern einen Raum ohne Binnengrenzen. Die Beseitigung innergemeinschaftlicher Steuergrenzen ist daher für das Funktionieren eines Binnenmarktes unerlässlich. Der EGV unterscheidet im Kapitel „Steuerliche Vorschriften“ (Art 90–93) zwischen den steuerlichen Diskriminierungsverboten der Art 90–92 und dem Steuerharmonisierungsgebot des Art 93. Während das Diskriminierungsverbot die Mitgliedstaaten bindet, richtet sich der Auftra...

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