Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland
1. Aufl. 2010
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S. 854. Berufsanerkennungsrichtlinie
4.1. Allgemeines
Die in Kapitel 3.3. beschrieben Meldeerfordernisse österreichischer Unternehmen in Deutschland haben ihre Grundlage in der Novelle der Handwerksordnung. Diese Novelle wurde die auf Grund des Inkrafttretens der Berufsanerkennungsrichtlinie notwendig.
Die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweise ist für die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung. Der Rat hat eine Vielzahl von Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung solcher Titel und Grade erlassen, darunter vor allem die RL 89/48 EWG vom und die RL 92/51/EWG vom über eine allgemeine Regelung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen. Beide RL sind in der RL 2005/36 EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zusammengefasst worden.
Die Richtlinie geht auf eine Forderung des Europäischen Rates von Stockholm vom März 2001 zurück, der die Kommission gebeten hatte, eine einheitlichere, transparentere und flexiblere Regelung vorzuschlagen, um bis zum Jahr 2010 in Europa „den dynamischsten und wettbewerbsfähigste...