Der Datenschutzbeauftragte
1. Aufl. 2020
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S. 253Anhang 3
Bestellmuster Benennung zum Datenschutzbeauftragten
Benennung zum Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) iVm § 5 Datenschutzgesetz (DSG)
Herr/Frau Musterperson, geboren am __________, wird per [Datum] zum Datenschutzbeauftragten im Sinne der Artikel 37 ff DSGVO benannt.
Die Benennung erfolgt für das/die folgenden Unternehmen/Konzern-Unternehmen _________________ (nachfolgend „X“), FN _______/Bezeichnung Behörde/Bezeichnung Stelle.
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Optional/zusätzlich: | gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für_____________ |
freiwilliger Datenschutzbeauftragter |
Die Benennung erfolgt befristet bis _________/unbefristet.
Die Benennung zum Datenschutzbeauftragten kann jederzeit aus wichtigem Grund oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde) widerrufen werden. Die Benennung endet in jedem Fall spätestens mit Beendigung des mit dem Datenschutzbeauftragten bestehenden Dienstvertrages.
Der Datenschutzbeauftragte ist in dieser Funktion direkt der Geschäftsleitung/Behördenleitung unterstellt.
Die Geschäftsführung/Behördenleitung der X unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Art 39 DSGVO, indem er die für die Erfüllung der Aufgab...