Der Datenschutzbeauftragte
1. Aufl. 2020
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S. 227Anhang 2
Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte
ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE
16/DE WP 243 rev.01
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Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“) |
angenommen am
zuletzt überarbeitet und angenommen am 2
Die Datenschutzgruppe wurde nach Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzt. Sie ist ein unabhängiges Beratungsgremium der EU zum Themenkreis Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Ihr Aufgabenbereich geht aus Artikel 30 der Richtlinie 95/46/EG und Artikel 15 der Richtlinie 2002/58/EG hervor.
Die Sekretariatsaufgaben werden von der Direktion C (Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit) der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, 1049 Brüssel, Belgien, Büro MO59 05/35 wahrgenommen.
Website: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm (in englischer Sprache)
DIE ARBEITSGRUPPE FÜR DIE WAHRUNG DER RECHTE VON PERSONEN BEI DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN –
eingesetzt nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ,
gestützt auf die Artikel 29 und 30 dieser Richtlinie
gestützt auf ihre Geschäftsordnung –
HAT DIE FOLGENDEN LEITLINIEN ANGENOMMEN:
1 Einführung
Die Datenschut...