Der Datenschutzbeauftragte
1. Aufl. 2020
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S. VIIGeleitwort
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Die DSGVO hat per nicht nur zahlreiche Änderungen für die Datenschutzbehörde mit sich gebracht, sondern auch flächendeckend eine – in Österreich bis dato weitgehend unbekannte – Institution etabliert: den Datenschutzbeauftragten.
Während Behörden und öffentliche Stellen jedenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben, ist dies im unternehmerischen Bereich nur dann erforderlich, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche Verarbeitung bestimmter Datenkategorien beinhaltet.
Die Datenschutzbehörde hat seit Mai 2018 insgesamt 5.468 Meldungen von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erhalten. Der Datenschutzbeauftragte nimmt auch die wichtige Verbindungsfunktion zur Datenschutzbehörde wahr.
Dies zeigt, dass die Institution des Datenschutzbeauftragten „angekommen“ ist und sich Behörden, öffentliche Stellen und Unternehmen im zunehmenden Maße der Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten bewusst werden. Der Datenschutzbeauftragte spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle, weil er frühzeitig in alle Planungen zu wesentlichen Verarbeitungsvorgän...