Datenschutz in Unternehmenstransaktionen
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1407. Rechtsfolgen
7.1. Das Sanktionensystem nach der DSGVO
Art 83 und 84 DSGVO regeln die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die DSGVO, wobei Art 83 DSGVO die allgemeinen Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen regelt und Art 84 dem nationalen Gesetzgeber den Auftrag erteilt, vorzusehen, welche anderen Sanktionen gegen die Verstöße der DSGVO zu verhängen sind.
7.1.1. Geldbußen
Art 83 DSGVO regelt für einen Großteil der denkbaren Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO die Grenzen der Sanktionen. So soll die DSGVO die Verstöße sowie die Obergrenze der entsprechenden Geldbußen und die Kriterien für deren Festsetzung nennen, wobei die Geldbußen dann von der zuständigen Aufsichtsbehörde in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände und insbesondere der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und seiner Folgen sowie der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der aus der DSGVO erwachsenden Verpflichtungen zu gewährleisten und die Folgen abzumildern, zu verhängen ist. So regelt Art 83 Abs 2 DSGVO, dass Geldbußen allein oder zusätzlich zu Maßnahmen nach Art 58 Abs 2 lit a–h und i zu verhängen sind, und enthält im weiteren einen Katalog an Kriterien, die bei...