Datenschutz für Arbeitgeber
1. Aufl. 2019
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S. 173XVI. Haftung und sonstige Konsequenzen bei Datenschutzverstößen
83. Darf der Arbeitgeber seinen ehemaligen Mitarbeiter bei der DSB wegen Datenschutzverletzung anzeigen, wenn dieser Kundendaten mitgenommen hat?
Ein Mitarbeiter (Manfred) der Radfahr GmbH betreut als Regionalgebietsleiter Kunden im Verkauf von Fahrrädern. Während seiner Anstellung sammelt er viele neue Kontakte und verwahrt die eingesammelten Visitenkarten auf seinem Schreibtisch. Er kündigt sein Dienstverhältnis und startet ein Konkurrenzunternehmen. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nimmt er diverse Betriebsgeheimnisse und Daten, ua Kontaktdaten zu Kunden und Mitarbeitern, mit. In weiterer Folge nimmt er sowohl Kontakt zu den Kunden als auch den Mitarbeitern der Radfahr GmbH auf und versucht sie für eine Zusammenarbeit mit ihm zu gewinnen.
Gem Art 4 Z 7 DSGVO ist „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Hinsichtlich der Mitarbeiterdaten ist im Dienstverhältnis grundsätzlich der Dienstgeber Verantwortlicher. Auch hinsichtlich der ...