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Patrick Kainz/Karina Moneta

Datenschutz für Arbeitgeber

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4070-9

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Datenschutz für Arbeitgeber (1. Auflage)

S. 137XIV. Aufbewahrungsfristen

66. Auf welche Besonderheiten muss der Arbeitgeber bei der Aufbewahrung und Datenverarbeitung von Mitarbeiterdaten achten?

Jede Verarbeitung von Daten bedarf einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die DSGVO zählt taxativ sechs Tatbestände auf, die eine Verarbeitung und somit auch deren Aufbewahrung bzw Speicherung rechtfertigen. Als in der Praxis relevante Rechtfertigung zur Datenverarbeitung kommt insb

  • die Einwilligung des Arbeitnehmers (Art 6 lit a DSGVO),

  • die Erforderlichkeit zur Erfüllung des Arbeitsvertrages oder zur Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 lit b DSGVO),

  • die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 lit c DSGVO) und

  • die Notwendigkeit zur verhältnismäßigen Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten in Frage.

Für besondere Datenkategorien (zB Gesundheitsdaten) sind nur die Rechtfertigungsgründe des Art 9 Abs 2 DSGVO einschlägig.

In der Stellungnahme 2/2017 zur Datenverarbeitung am Arbeitsplatz empfiehlt die Art 29-Datenschutzgruppe, es – wenn möglich – zu vermeiden, sich im Dienstverhältnis auf den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung zu stützen, weil Einwilligungen im Dienstverhältnis meist der erforderli...

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