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Patrick Kainz/Karina Moneta

Datenschutz für Arbeitgeber

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4070-9

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Dokumentvorschau
Datenschutz für Arbeitgeber (1. Auflage)

S. 121XI. Datenschutzbeauftragter

59. Muss ein Unternehmen, das Mitarbeiterdaten verarbeitet, zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Nein, nicht jedes Unternehmen muss verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach Art 37 DSGVO nur erforderlich, wenn

  • die Kerntätigkeit des Unternehmens als Verantwortlichen in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (zusammengefasst also bei „Überwachungsvorgängen“); oder

  • die Kerntätigkeit des Unternehmens als Verantwortlichem in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem Art 9 DSGVO (das sind sensible Daten) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem Art 10 DSGVO (zusammengefasst also bei „Verarbeitung von besonderen Datenkategorien oder Strafrechtsdaten“) besteht.

Auch ein Auftragsverarbeiter hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er solche Verarbeitungsvorgänge vornimmt.

Unter der Kerntätigkeit eines privaten Unternehmens ist sei...

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