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Patrick Kainz/Karina Moneta

Datenschutz für Arbeitgeber

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4070-9

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Datenschutz für Arbeitgeber (1. Auflage)

S. 104IX. Datenschutzmitteilung

52. Welche Informationen muss eine Datenschutzmitteilung an den Arbeitnehmer enthalten?

Jede Datenverarbeitung bedarf für ihre Rechtmäßigkeit eines Zwecks, einer sogenannten Rechtsgrundlage. Liegt eine Berechtigung zur Verarbeitung vor, so muss die betroffene Person (im Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer) auch über die Verarbeitung rechtzeitig informiert werden, damit diese rechtmäßig ist. Rechtzeitig bedeutet, dass der Arbeitnehmer die wichtigsten Informationen der Datenverarbeitung bereits bei Erhebung der Daten (wenn diese beim Arbeitnehmer erhoben werden) mitgeteilt werden müssen (Art 13 DSGVO). Dies erfordert ein selbständiges Tätigwerden des Verantwortlichen. Werden die Daten nicht beim Arbeitnehmer erhoben, so ist er dennoch darüber binnen einer angemessenen Frist zu informieren. Die Dauer der Frist richtet sich nach dem konkreten Einzelfall und kann bis zu einem Monat betragen (Art 14 Abs 3 lit a DSGVO). Werden Daten zur Kommunikation mit dem Arbeitnehmer verwendet, dann sollte die Information bei der ersten Mitteilung oder, wenn die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung erfolgen (Art 14 Abs 3 l...

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