Datenschutz für Arbeitgeber
1. Aufl. 2019
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S. 95VIII. Verwendung von Daten im Rechtsstreit
50. Darf der Arbeitgeber in einem Rechtsstreit mit einem (ehemaligen) Mitarbeiter datenschutzrechtswidrig erlangte Beweise verwerten?
Folgender Beispielfall: Ein Arbeitgeber überwacht die Telefone seiner Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage oder deren Einwilligung, um Beweise dafür zu sammeln, dass die Arbeitnehmer Bestechungszahlungen von externen Zulieferern erhalten. Als sich die Verdachtslage erhärtet, spricht der Arbeitgeber Entlassungen aus, die von den Arbeitnehmern vor dem Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. Um die Entlassungsgründe zu belegen, möchte der Arbeitgeber die verdeckt angefertigten Telefongesprächsprotokolle vor Gericht als Beweismittel präsentieren.
Diese Frage betrifft sowohl zivilprozessuale als auch arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Themen.
Zivilprozessuale Aspekte
Zunächst ist festzuhalten, dass in Österreich kein Beweisverwertungsverbot besteht. Das bedeutet, dass auch missbräuchlich erlangte Beweismittel (zB hier die Telefongesprächsprotokolle) vor Gericht als Beweise vorgelegt werden können, sofern sie nicht auf rechtsstaatlich unzulässige Weise (zB durch Anwendung von Gewalt unter Verstoß gegen die ...