Datenschutz für Arbeitgeber
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 76VI. Betriebsvereinbarung/kollektives Arbeitsrecht
37. Inhalt einer datenschutzrechtlichen Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung, die der Einführung bestimmter neuer Maßnahmen im Betrieb dienen soll, sollte neben der Erfüllung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen auch den Inhaltserfordernissen nach Datenschutzrecht genügen.
Sie sollte daher insb Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
Erläuterung des mit der geplanten Maßnahme bezweckten Zieles;
verwendete Datenkategorien;
geeignete, verhältnismäßige und besondere Maßnahmen zur Wahrung der Würde, berechtigten Interessen und Grundrechte der Beschäftigten (zB besondere Achtsamkeit bei Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen) setzen;
Speicherort der im Rahmen der Ortung verarbeiteten Daten und Regelung des Zugriffs darauf;
Informations- und Kontrollrechte der Arbeitnehmer (zB Einführung eines Prozesses, bei dem die Arbeitnehmer nach Vereinbarung mit den Personalverantwortlichen Einblick in die über sie im Rahmen der Maßnahme verarbeiteten Daten nehmen können);
Transparenz in der Datenverarbeitung (verständliche und detaillierte Regelungen), klare Beschreibung der allenfalls im Rahmen der Maßnahme eingesetzten Te...