Compliance im Finanzdienstleistungsbereich
1. Aufl. 2010
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S. 5 Vorwort
Vordergründig könnte man sich bei der Befassung mit dem in seinem Kern unscharfen Begriff „Compliance“ dem Vorwurf aussetzen, geradezu trivialen Zusammenhängen nachzuspüren; in literarischer Zuspitzung wurde „Compliance“ etwa mit dem einer Binsenweisheit entsprechenden Umstand gleichgesetzt, daß Unternehmen die Gesetze einhalten müßten.
Im österreichischen Recht ursprünglich im insiderrechtlichen Kontext entwickelt und in Verhaltenskodices wie dem Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft bereits in seiner Stammfassung sowie in der Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA fortgeführt und vertieft, erlebt „Compliance“ in jüngster Zeit eine dynamische Entwicklung hin zu einem neuen Leitbegriff der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Diskussion, der die sachliche Beschränkung auf insiderrechtliche Informations- und Präventionsgebote längst hinter sich gelassen hat, wie neuere Normsetzung - § 18 des WAG 2007 spricht ganz allgemein von „Einhaltung der Vorschriften“ - auch veranschaulicht.
Damit drängen sich verschiedene Fragestellungen auf: Welche Vorschriften lassen sich als sedes materiae vom „Compliance“ identifizieren? Welcher Pflichtenkatalog, ...