Compliance im Antidiskriminierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 1627. Ein Gedankenexperiment: Gesetzgeberische Lösungsansätze
Wie bereits erwähnt finden sich im österreichischen Recht kaum konkrete Angaben im Hinblick auf die Erfüllung von Complianceverpflichtungen. Das gilt auch für den Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Dabei wäre ein Mindestmaß an Handlungsanleitungen wünschenswert, sehen sich doch Arbeitgeber_innen mit Fürsorgeverpflichtungen konfrontiert, deren Erfüllungsform weitestgehend ihnen überlassen bleibt – ebenso wie die Handhabung der Konsequenzen im Falle unzureichender Vorkehrungen. Auch aus Sicht der Arbeitnehmer_innen würde die Sicherheit über ein Mindestmaß an Schutzeinrichtungen den Schutz gegen diskriminierende Handlungsweisen deutlich erhöhen. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende gesellschaftliche Einfluss von Arbeitgeber_innen: Schließlich nimmt die Berufsausübung einen beträchtlichen Zeitanteil der Menschen in Anspruch und ist dadurch Raum für eine Vielzahl an Begegnungen und Interaktion.
Nachstehend sollen daher drei Beispiele aus Deutschland und Österreich vorgestellt werden, in denen der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Erfüllung von Compliancezielen vornimmt. Sie sollen die Grundlage für ein Gedankenexperiment ...