Compliance im Antidiskriminierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 454. Diskriminierungsschutz über die diskriminierungsschutzrechtlichen Vorgaben hinaus
4.1. Corporate Social Responsibility
4.1.1. Begriffsbestimmung
Die Parallelität zwischen Corporate Social Responsibility (CSR) und Compliance, worunter im weiteren Sinn auch die Einhaltung ethischer (und nicht nur rechtlich bindender) Vorgaben verstanden wird, liegt im Wesentlichen darin, dass beide darauf hinauslaufen, dass Wirtschaftsakteur_innen – in der Trias Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Staat – ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entsprechend ihrer (Macht-)Position und Einflussmöglichkeiten nachkommen. Im Fokus von Compliance steht dabei die wirksame Einhaltung von Regeln, wohingegen sich CSR-Maßnahmen vor allem durch Freiwilligkeit auszeichnen (sie können allerdings durch ihre Kodifizierung compliancerelevant werden). Doch Compliance umfasst mehr als nur die Einhaltung von Normen. Durch die Einrichtung eines CMS (Compliancemanagementsystems) und die damit eng verwobene Auseinandersetzung mit CSR übernimmt ein Unternehmen auch gesellschaftliche Verantwortung zur Mitgestaltung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Arbeits- und Wirtschaftswelt. Sowohl CSR als auch Compliance findet daher nicht