Die private Bildaufnahme im Datenschutzrecht
1. Aufl. 2022
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S. 11. Einleitung
1.1. Allgemeines
Vor Inkrafttreten der DSGVO und des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 regulierte das DSG 2000 die Videoüberwachung, sofern sie in die Rechte anderer eingriff, und unterwarf sie in vielen Fällen einer Vorabkontrolle im Zuge eines Registrierungsverfahrens. Dabei prüfte die DSB ua die Vollständigkeit der verpflichtenden Meldung der Videoüberwachung im Hinblick darauf, ob die Videoüberwachung durch die gemeldeten Rechtsgrundlagen gedeckt ist und ob durch die gemeldeten Angaben eine allfällige Verletzung von schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen beurteilt werden kann. Geregelt war also genauer gesagt bloß die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen zur Überwachung durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Andere Arten von Bildaufzeichnungen wurden von den Spezialbestimmungen der § 50a ff DSG 2000 nicht berührt. Durch diese angebliche Rechtslücke und die technische Fortentwicklung mit dem einhergehenden Anstieg verschiedener Arten von neuen privaten Videoanwendungen sah sich der österreichische Gesetzgeber veranlasst, den gesamten Bereich privater Bildaufnahmen datenschutzrechtlich umfassend zu regulieren.
Mit Inkrafttreten der DSGVO...