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Eva Eberhartinger/Friedrich Fraberger

Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen

3. Aufl. 2011

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Dokumentvorschau
Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen (3. Auflage)

S. 125 Analyse der Fälle

Ansatz

S. 1261. Fall: Einlage Grundstück (Antonitsch)/GrESt **

Begründung

Es handelt sich hiebei um einen Fall, bei dem Gebühren und Verkehrsteuern in die unternehmens- und steuerrechtliche Bilanzierung mit eingebunden sind. Die Bilanzierung der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Varianten ist höchst unterschiedlich.

Grundfall:

Der Einzelunternehmer legt ein Grundstück aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ein, indem er den Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG ermittelt. Mangels Rechtsträgerwechsels und Erfüllung eines Haupt- oder Nebentatbestandes fällt überhaupt keine GrESt an, in der UGB-Bilanz ist das Grundstück nach § 202 Abs 1 UGB mit dem beizulegenden Wert anzusetzen. Steuerrechtlich erfolgen Einlagen zum Teilwert nach § 6 Z 5 EStG.

Buchung:


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Grundstück
7.000.000,–
an
Privat
7.000.000,–

Variante 1:

(Vgl , ÖStZB 1994, 274)

Es erfolgt ein Rechtsträgerwechsel durch Rechtsgeschäft. Gesellschafter Babuschka überträgt das Grundstück an die OG, die nunmehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG ist verwirklicht, die Gegenleistung entspricht nach § 4 Abs 1 GrEStG der Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte. Sollte die Erhöhung nicht exakt bezifferbar sein (wie zB bei einer Kapitaler...

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