Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen
3. Aufl. 2011
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S. 11 Fälle
Ansatz
S. 121. Fall: Einlage Grundstück (Antonitsch)/GrESt **
Der Einzelunternehmer Antonitsch (Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG) legt am ein Grundstück, das er am erworben hat (AK = 4.000.000), in das Betriebsvermögen ein (beizulegender Wert = Teilwert im Einlagezeitpunkt = 7.000.000; Einheitswert 500.000).
Variante 1:
Der Gesellschafter Babuschka der Antonitsch & Babuschka OG legt ein Grundstück (Werte wie oben) in die OG ein.
Variante 2:
Antonitsch und Babuschka gründen die Antonitsch & Babuschka OG, Antonitsch bringt als Gesellschaftereinlage das Grundstück in die Gesellschaft ein.
Variante 3:
Antonitsch schließt sich mit dem Einzelunternehmer Babuschka gegen Hingabe eines Grundstückes zur Vermeidung einer Äquivalenzverletzung nach Art IV UmgrStG zusammen.
Variante 4:
Wie Variante 1, allerdings Einlage in Antonitsch & Babuschka GmbH.
Frage
Verbuchen Sie die dargestellten Sachverhalte und erklären Sie jeweils die besondere Behandlung der Grunderwerbsteuer!
Grundfall:
Variante 1:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grundstück | 7.245.000,– | |||
an | Privat | 7.000.000,– | ||
an | Kontokorrent Finanzamt | 245.000,– |
Variante 2:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grundstück | 7.245.000,– | |||
an | Kapital | 7.000.000,– | ||
an | Kontokorrent Finanzamt | 245.0... |