Der einfache Weg zur Bilanz
1. Aufl. 2008
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S. 254. Der Jahresabschluss
Alle Unternehmer, die nach Unternehmensrecht zur Buchführung verpflichtet sind (§ 189 UGB), müssen einmal jährlich einen Jahresabschluss aufstellen.
Der Jahresabschluss umfasst gemäß § 193 Abs. 4 UGB die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs) müssen einen erweiterten Jahresabschluss aufstellen: Ihr Jahresabschluss umfasst gemäß § 222 UGB die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Das Verständnis für den Aufbau einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist für die laufende Buchhaltung wichtig, denn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind schließlich das Resultat der laufenden Buchhaltung.
4.1. Die Bilanz
Die Bilanz wird einmal jährlich zum Bilanzstichtag aufgestellt. Sie ist das Ergebnis der laufenden Buchführung und der Jahresabschlussbuchungen. Die Bilanz wird üblicherweise als T-Konto dargestellt und umfasst folgende wesentliche Inhalte:
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Bilanz zum 31.12.20XX | |
Anlagevermögen Umlaufvermögen | Eigenkapital Fremdkapital |
Bilanzsumme Aktiva | Bilanzsumme Passiva |
Die Bilanz besteht grundsätzlich aus einer Aktivseite und einer Passivseite.
Die Aktivseite umfasst das Vermögen des Unternehmens, welches in das Anlage- und Umlaufvermögen zu untertei...