Der einfache Weg zur Bilanz
1. Aufl. 2008
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S. 151. Einführung und Zweck der Buchführung
Stellen Sie sich einen riesengroßen Haufen ungeordneter Belege vor, große und kleine, überall Belege, kreuz und quer. Es sind so viele, dass man darin sogar schwimmen könnte, so wie Dagobert Duck in seinem Geldspeicher in Entenhausen. Ein cooles Gefühl.
Uncooler wird die Sache, wenn man bedenkt, dass das ein ganzer Haufen ungebuchter Belege der Firma – nennen wir sie die „Photonenwirbel“ GmbH – ist.
Nun blickt ein Lieferant auf den Stapel und denkt: Schreck lass nach, in dem Haufen ist irgendwo meine Rechnung versteckt. Weiß das die Firma überhaupt? Ich will jedenfalls, dass die Photonenwirbel GmbH fristgerecht meine Rechnung bezahlt!
Der Kundenbetreuer der Hausbank schaut verblüfft auf den Haufen und denkt: Ich will, dass die Firma ihre Kreditraten ordnungsgemäß bezahlen kann.
Der Gesellschafter der Photonenwirbel GmbH denkt: Ich will wissen, wie und wo die Firma finanziell steht. Ich will wissen, wie hoch heuer der Gewinn vermutlich ausfallen wird.
Der Finanzbeamte, der darauf schaut, ist ebenso wenig erfreut …
Der Geschäftsführer erkennt die Situation und handelt sofort, wozu er auch gesetzlich (§ 22 GmbHG) verpflichtet ist:
Er sorgt für ein ordnungsgemäßes...