Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 80Einführung
Die italienische Regelung des Betriebsübergangs stellt ein interessantes Beispiel des manchmal sehr komplizierten Verhältnisses zwischen den Mitgliedstaaten und der EU in Bezug auf die Umsetzung von unionsrechtlichen Maßnahmen in nationale Rechtsordnungen dar.
In Italien wurden die ersten Rechtsvorschriften hinsichtlich des Betriebsübergangs schon mit dem Zivilgesetzbuch (codice civile) aus dem Jahr 1942 eingeführt. Im Lauf der Zeit wurden diese Rechtsvorschriften mehrmals modifiziert, in erster Linie um die nationale Gesetzgebung dem Unionsrecht anzupassen. Konkret handelt es sich hierbei um drei zwischen 1990 und 2003 erlassene Reformen, welche von unterschiedlichen parlamentarischen Mehrheiten beschlossen wurden und zweifelsohne die erwähnte Anpassung zum Ziel hatten, gleichzeitig aber einige Spannungen zwischen dem nationalen Recht und dem Unionsrecht verursachten.
Diese Spannungen ergaben sich insbesondere aus der dritten dieser Reformen (der sog „Biagi-Reform des Arbeitsmarktes“, 2003 unter der Berlusconi-Regierung erlassen). Darin wurde nämlich der Begriff des „Teils eines Betriebs“ (ramo d’azienda) in einer Art und Weise modifiziert, die zu erheblichen Bedenken ü...