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Gert-Peter Reissner/Florian Burger

Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3546-0

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Dokumentvorschau
Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht (1. Auflage)

I. S. 70Ausgangspunkt

Die Geltung des Tarifvertrags (KollV) in Deutschland knüpft an die – freiwillige – Mitgliedschaft beider Arbeitsvertragsparteien in den tarifschließenden Verbänden (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) an (§§ 3 Abs 1 und 4 Abs 1 dTVG). Liegt diese vor, sind AN und AG unmittelbar und zwingend an den Tarifvertrag gebunden. Dies bezeichnet man als sog „normative“ Tarifgeltung.

Fehlt es an einer beiderseitigen Tarifbindung qua Mitgliedschaft, gilt der Tarifvertrag zunächst nicht im Arbeitsverhältnis, jedenfalls nicht normativ. Anders als in Österreich kennt das deutsche Recht

  • keine Wirtschaftskammern, sondern lediglich Arbeitgeberverbände, die in etwa den freien Berufsvereinigungen vergleichbar sind. Gehört der AG also keinem Verband an, gilt für sein Unternehmen auch kein Tarifvertrag normativ.

  • keine Außenseiterwirkung gegenüber nicht tarifgebundenen AN (§ 12 ArbVG). Ist der AN also nicht Gewerkschaftsmitglied, gilt in seinem Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag selbst dann nicht, wenn der AG tarifgebunden ist.

Eine Ausnahme bildet die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 dTVG. Sie erfolgt (idR) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In ihrer Folge gilt ein Tarifvertrag f...

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