Natalie Hahn

Betriebsrat aus Arbeitgebersicht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4187-4

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Betriebsrat aus Arbeitgebersicht (1. Auflage)

S. 143. Frequently Asked Questions

3.1. Praxisrelevante Fragen zum Thema „Betriebsversammlung“

1) Wer darf eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einberufen?

a)

Primär ist zur Einberufung einer Betriebsversammlung der Betriebsrat berechtigt bzw verpflichtet.

b)

Für den Fall, dass im Betrieb noch kein Betriebsrat besteht, wird die Betriebsversammlung von dem ältesten Arbeitnehmer (gemessen an Lebensjahren) einberufen. Irrelevant ist hingegen, wie lange dieser bereits im Betrieb beschäftigt ist.

c)

Des Weiteren kann eine Betriebsversammlung auch von mindestens so vielen wahlberechtigten Arbeitnehmern, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, eingeleitet werden.

d)

Zudem gibt es auch das „Initialzündungsrecht der Gewerkschaft“. Dieses besagt, dass auch die Gewerkschaft eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes in Betrieben, in denen eben noch kein Betriebsrat errichtet ist, einberufen kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur in Betrieben möglich, in denen dauerhaft eine Mindestanzahl von 20 Arbeitnehmern beschäftigt ist und die Einberufungsberechtigten der Gewerkschaftsaufforderung, eine Einberufung einer Betriebsversammlung binnen 2 Wochen ab Aufforderung einzuleiten, nicht nachk...

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