Betriebsrat aus Arbeitgebersicht
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Zum absolut zwingenden Charakter des Betriebsverfassungsrechts
Einleitend zu verweisen ist auf den absolut zwingenden Charakter des Betriebsverfassungsrechts, wonach die dem Betriebsrat eingeräumten Rechte weder erweiterbar noch beschränkbar sind. Der absolut zwingende Charakter des Betriebsverfassungsrechts ist nach Rsp und Lehre wegen der Bedeutung der Sicherung des Betriebsfriedens, der mangelnden Regelungen hinsichtlich einer „Günstigkeitsbeurteilung“ und des Gebots der Einheitlichkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen geboten. Das ArbVG zielt darauf ab, für die Belegschaftsbefugnisse ein sehr spezielles, fein differenziertes und je nach Materie besonders abgestuftes, durch autonome Regelung grundsätzlich nicht abänderbares, Ordnungssystem zu schaffen. Diese Sichtweise wird auch von namhaften Vertretern wie Jabornegg geteilt, der in seinem Beitrag zur FS Strasser auch unter Hinweis auf die Betroffenheit dritter Personen und allfälliger Interessenkonflikte zwischen einzelnen Belegschaftsmitgliedern und der Gesamtbelegschaft sowie in seinem Beitrag „Grenzen kollektivvertraglicher Rechtssetzung und richterliche Kontrolle“ den absolut zwingenden Charakter des Betriebsverfa...