Suchen Hilfe
Daniela Wieger

Besitzstörung

Praxisleitfaden mit vielen Beispielen und Mustern

1. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3166-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Besitzstörung (1. Auflage)

S. 106II. Die Bauverbotsklage

A. Allgemeines

360

Wird der Besitzer einer unbeweglichen Sache oder eines dinglichen Rechts durch Führung eines neuen Gebäudes, Wasserwerks oder anderen Werken in seinen Rechten gefährdet, ohne dass sich der Bauführer nach Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung gegen den Besitzer geschützt hat, so ist der Gefährdete berechtigt, das Verbot einer solchen Neuerung vor Gericht zu fordern, und das Gericht ist angehalten, die Sache schnellstmöglich zu entscheiden (§ 340 ABGB).

361

Bei einer Bauverbotsklage iSd §§ 340 ff ABGB handelt es sich um einen Sonderfall einer Besitzstörungsklage, für die schon die bloße Gefährdung des Besitzes einer Liegenschaft oder eines daran bestehenden dinglichen Rechtes durch einen Bau genügt (bloßer Buchbesitz genügt nicht).

B. Aktivlegitimation

362

Eine Bauverbotsklage nach § 340 ABGB setzt nach Lehre und Rsp den Besitz einer unbeweglichen Sache oder eines dinglichen Rechtes sowie dessen Gefährdung voraus.

363

Eine Bauverbotsklage und der damit verbundene Antrag auf Erlassung eines einstweiligen Bauverbotes stehen dem obligatorischen Wohnberechtigten hingegen nicht zu. Zwar wurde von einem Teil der Lehre die Anwendung der Vorschriften über die Bauverbotsklage auch auf alle (obligator...

Daten werden geladen...