Berufsausbildungsrecht kompakt
1. Aufl. 2016
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S. 136XXXI. Berufsreifeprüfung
Im Rahmen der Berufsreifeprüfung (umgangssprachlich oft als „Berufsmatura“ bezeichnet) müssen vier Teilprüfungen absolviert werden:
Deutsch
Mathematik
Lebende Fremdsprache
Fachbereich (entsprechend dem Berufsfeld des Lehrlings)
Lehrlinge können die Berufsmatura kostenfrei und parallel zur Lehre zu machen.
Jeder Lehrling muss sich im Rahmen der Berufsmatura für einen spezifischen Fachbereich entscheiden, der einen klaren Bezug zu seinem Lehrberuf haben muss. Lernt ein Lehrling zB den Lehrberuf Bürokaufmann/-frau, kommt beispielsweise der Fachbereich „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ infrage, beim Lehrberuf Maschinenbautechnik eignet sich zB der Fachbereich „Maschineningenieurwesen“.
Vorbereitung auf die Berufsmatura:
Der Einstieg in die Vorbereitungskurse ist in allen Lehrberufen ab dem ersten Lehrjahr möglich.
Die Vorbereitungskurse können außerhalb der Arbeitszeit besucht werden. Mit Einverständnis des Lehrbetriebs können die Vorbereitungskurse aber auch während der Arbeitszeit besucht werden. Im Einvernehmen mit dem Lehrling kann dafür die Lehrzeit um maximal 18 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung der Lehrzeit ist jedoch nicht zwingend.
Für die Vorbere...