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Manfred Pichelmayer

Berufsausbildungsrecht kompakt

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2055-8

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Berufsausbildungsrecht kompakt (1. Auflage)

S. 129XXVIII. Integrative Berufsausbildung

Die integrative Berufsausbildung löst die bisherige Vorlehre ab. Sie kommt für Jugendliche infrage, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und entweder

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,

  • keinen bzw einen negativen Hauptschulabschluss haben,

  • Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen oder

  • aus sonstigen, in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben.

Es gibt zwei Modelle:

a) Verlängerung der Lehrzeit

Für Jugendliche, die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden und bei denen angenommen werden kann, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, einen Lehrabschluss zu schaffen, dafür vielleicht aber länger brauchen, können Lehrverträge abgeschlossen werden, bei welchen entweder im Laufe der Lehrzeit oder auch gleich am Beginn eine längere Lehrzeit vereinbart wird.

Eine Verlängerung kann höchstens um ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass d...

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