Berufsausbildungsrecht kompakt
1. Aufl. 2016
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S. 128XXVII. Facharbeiter- Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013
Das Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013 schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine schulische Unterstützung zur Erlangung einer Lehrabschlussprüfung.
Das Gesetz sieht dafür folgende Maßnahmen vor:
Erweiterung des ordentlichen Berufsschulzugangs: Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung im Auftrag des AMS können künftig als ordentliche Schüler eine Berufsschule besuchen. Die Ausbildungsdauer kann um ein Jahr verkürzt werden. Das Mindestalter für den Eintritt ist das vollendete 20. Lebensjahr.
Ausweitung des Bildungsauftrags von Berufsschulen: Künftig werden der fachlich einschlägige Unterricht hervorgehoben und die Förderung der „betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung“ zur Aufgabe der Berufsschule erklärt.
Alternative Erfüllung der Berufsschulpflicht: Die Berufsschulpflicht kann auch durch den Besuch einer Berufsschule ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden. Der Erfolg wird durch eine Prüfung am Ende des Schuljahres über den Jahresstoff nachgewiesen.
Befreiung vom Besuch der Berufsschule: Jugendliche ab dem 20. Lebensjahr, die aufgrund ihrer beruflichen Vorqualifikation in eine zeitlich verkürzte überbetrie...