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Manfred Pichelmayer

Berufsausbildungsrecht kompakt

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2055-8

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Berufsausbildungsrecht kompakt (1. Auflage)

S. 121XXIV. Verwaltung des Lehrlingswesens

A. Lehrlingsstellen

Im übertragenen Wirkungsbereich des Staates sind bei den Wirtschaftskammern Lehrlingsstellen eingerichtet. Diesen kommt funktionell Behördencharakter zu.

Die Lehrlingsstellen sind Berufsausbildungsbehörde erster Instanz.

Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat den Leiter der Lehrlingsstelle zu bestellen. Dieser muss mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut sein und über die für diese Tätigkeit erforderliche Erfahrung verfügen. Die Bestellung bedarf für ihre Gültigkeit der Bestätigung durch den Landeshauptmann.

Im Wesentlichen haben die Lehrlingsstellen folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen gegeben sind. Die Organe der Lehrlingsstelle können zu diesem Zweck die Betriebe besichtigen und im erforderlichen Umfang in die Aufzeichnungen der Betriebe Einsicht nehmen.

  • Eintragung (Protokollierung) der Lehrverträge.

  • Organisation und Durchführung der Lehrabschlussprüfungen.

  • Im Falle der Einrichtung eines Ausbildungsverbundes haben die Organe der Lehrlingsstelle diesen zu überwachen.

  • Betreuung der Lehrlinge in Angelegenheiten der Berufsausbildung.

  • Gewährung der Einsic...

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