Berufsausbildungsrecht kompakt
1. Aufl. 2016
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S. 98XXI. Lehrabschlussprüfung (LAP)
Das Berufsausbildungsgesetz sieht die Ablegung der Lehrabschlussprüfung nicht zwingend vor. Dennoch legen die meisten Lehrlinge aus verschiedensten Gründen die Lehrabschlussprüfung ab. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung hat vor allem Auswirkungen auf die Bezahlung.
A. Ersatz der Lehrabschlussprüfung aufgrund schulmäßiger Ausbildung
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat durch Verordnung festgelegt, welche Schulen einen Teil der Lehrzeit, die ganze Lehrzeit oder auch die Lehrabschlussprüfung in einem bestimmten Lehrberuf ersetzen.
Aufgrund der BAG-Novelle 1993 gilt dieser Lehrabschlussprüfungsersatz jedoch nur mehr für Schüler, die spätestens im Schuljahr 1992/93 mit dem Besuch einer Schule begonnen haben, deren erfolgreicher Abschluss die Lehrabschlussprüfung ersetzt.
Aufgrund dieser gemäß § 28 BAG erlassenen Verordnung ersetzt die erfolgreich abgeschlossene Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Fachrichtung Betriebstechnik, neben anderen Lehrabschlussprüfungen die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Maschinenschlosser.
Wenn ein Schüler im Schuljahr 1992/93 in diese Schule eingetreten ist, hat er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses diese...