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Manfred Pichelmayer

Berufsausbildungsrecht kompakt

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2055-8

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Berufsausbildungsrecht kompakt (1. Auflage)

S. 79XVI. Gleichbehandlung

Die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes gelten grundsätzlich für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen. Somit ist das Gleichbehandlungsgesetz auch bei der Aufnahme und Beschäftigung von Lehrlingen zu beachten.

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht Diskriminierungsverbote vor im Hinblick auf

  • Geschlecht,

  • ethnische Zugehörigkeit,

  • Religion,

  • Weltanschauung,

  • Alter und sexuelle Orientierung.

Das Behinderteneinstellungs- sowie das Behindertengleichstellungsgesetz sehen Diskriminierungsverbote im Hinblick auf Behinderungen vor.

Das Gleichbehandlungsgebot gilt für

  • Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen,

  • arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse,

  • Heimarbeiter,

  • Leiharbeitnehmer sowie

  • nach Österreich überlassene und entsandte Arbeitskräfte, für die Dauer der Entsendung.

Das Gleichbehandlungsgebot für Arbeitsverhältnisse zum Bund, zu einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband ist in Sondergesetzen geregelt.

Das Gebot zur Gleichbehandlung ist nicht auf das Arbeitsverhältnis alleine beschränkt. Es gilt auch für

  • das Arbeitsumfeld, wie etwa Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung, sowie

  • die ethnische Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitswelt, wie etwa Sozialschutz, sozia...

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