Berufsausbildungsrecht kompakt
1. Aufl. 2016
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S. 51X. Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) enthalten die Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) gilt hinsichtlich seiner Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis oder einem sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten aber zB für das Gastgewerbe.
A. Arbeitszeitausmaß
Tagesarbeitszeit – Wochenarbeitszeit
Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Diese zeitlichen Grenzen dürfen von Jugendlichen (abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen) nicht überschritten werden.
Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Einrechnung der Ruhepausen.
Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit von Montag bis einschließlich Sonntag.
Überstunden
Wenn Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Überstunden leisten, ist für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages der bzw das niedrigste im Betr...