TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Manfred Pichelmayer

Berufsausbildungsrecht kompakt

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2055-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Berufsausbildungsrecht kompakt (1. Auflage)

S. 17IV. Lehrberechtigung

A. Lehrberechtigte

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) hat den Katalog der Lehrberechtigten genau definiert. Lehrberechtigte im Sinne des BAG können zB sein:

  • Inhaber eines Gewerbes, sofern sie nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Ausübung der Tätigkeit befugt sind, in der der Lehrling ausgebildet werden soll;

  • Inhaber von Betrieben, die nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegen, deren Inhaber aber Mitglied einer Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft sind (zB Luftverkehrsunternehmungen, Unternehmungen des Versicherungswesens);

  • die Österreichischen Bundesforste;

  • die Österreichischen Salinen;

  • die Post- und Telegraphenverwaltung;

  • die Elektrizitätsversorgungsunternehmungen;

  • die gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen;

  • die Sozialversicherungsträger (zB Wiener Gebietskrankenkasse, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt);

  • die Bauarbeiter-Urlaubskasse;

  • die gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Kammern);

  • Inhaber von Betrieben, die der Herausgabe periodischer Druckschriften durch deren Herausgeber dienen;

  • Verwaltungsstellen der Gebietskörperschaften (zB Gemeindeämter, Finanzämter, Museen);

  • Institute und Kliniken von Universitäten, Kunsthochschulen und d...

Daten werden geladen...