Berufsausbildungsrecht kompakt
1. Aufl. 2016
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S. VVorwort
Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes aus dem Jahre 2015 bringt neue Möglichkeiten für Ausbildungsbetriebe in Form von einfachen dualen Einstiegsqualifizierungen und einer unbürokratischen Verlängerungsoption der Lehrzeit bei Lehre und Matura. Viele Regeln dienen der Weiterentwicklung und Verbesserung des Images der Lehrlingsausbildung. Insbesondere wurden in einem neuen Zielparagrafen ( § 1a) die Qualitätsziele für die Ausbildung ausdrücklich formuliert:
Wesentliche Aufgabe der Berufsausbildung ist die Ausbildung in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten und den dafür erforderlichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen.
Die Ausbildung bereitet auf die Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen vor.
Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Einbeziehung aller mit der Berufsausbildung befassten Behörden und der Sozialpartner.
Förderung der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen.
Förderung der internationalen Dimension der Berufsausbildung.
Hervorzuheben ist, dass es zu keinen nennenswerten zusätzlichen administrativen Belastungen für Ausbildungsbetriebe kommt. Dies konnte in den Verhandlungen verhindert werden. Einige Reg...