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Wolfgang Hussian/Nikolaus Weselik

Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4175-1

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag (2. Auflage)

S. 13810. Die Vertragsstrafe

Kein konkreter Schadensnachweis erforderlich

Die Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Schadenersatz. Sie wird auch Pönale oder Konventionalstrafe genannt. Ein konkreter Schadensnachweis ist bei einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht erforderlich, worin für den Berechtigten in der Praxis ein großer Vorteil liegt ( OGH 1 Ob 266/00z). Die Vertragsparteien haben bei der Vereinbarung der Vertragsstrafe durchaus einen sehr weiten Spielraum, sodass bei diesem wichtigen Thema besonders auf die Vertragsgestaltung zu achten ist. In der Regel wird meist die verspätete Fertigstellung (Verzugsschaden) pönalisiert. Sie kann aber auch für den Fall der Nichterfüllung der geschuldeten Leistung vereinbart werden. In der Praxis werden Vertragsstrafen auch für sonstige Themen wie etwa die Nichteinhaltung von Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes oder die nicht zeitgerechte Rechnungslegung vereinbart.

Aus der Interessenslage des Auftragnehmers sind die nachfolgenden Vereinbarungen besonders wichtig:

  • die Vereinbarung des Erfordernisses eines Verschuldens als Voraussetzung für die Fälligkeit der Vertragsstrafe,

  • die Vereinbarung einer Begrenzung der Vertragsstrafe der Höhe nach,

  • der Ausschlus...

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