Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1238. Der Schadenersatz
Schadenersatz ist das Einstehenmüssen für rechtswidrig verschuldete Schäden. Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter für den ihm entstandenen Schaden Ersatz verlangen darf. Dabei wird grundsätzlich zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung unterschieden.
Voraussetzungen für Schadenersatz
Allgemeine Voraussetzungen für einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch sind:
das Vorhandensein eines Schadens,
die Verursachung eines Schadens,
die Rechtswidrigkeit eines schadenverursachenden Handelns und
das Vorliegen eines Verschuldens.
Prüfung der Versicherungsdeckung
In vielen Fällen werden Schadenersatzansprüche von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sein (Betriebshaftpflicht- oder Kfz-Haftpflichtversicherung). Prüfen Sie bei Schadenersatzansprüchen daher immer eine mögliche Versicherungsdeckung. Besteht Versicherungsdeckung, hat die Versicherung die Aufgabe, den Anspruch abzuwehren oder zu befriedigen. Bei vorhandener Versicherungsdeckung dürfen Sie jedoch keine Zusagen ohne Rücksprache mit der Versicherung abgeben, sonst könnten Sie Versicherungsansprüche verlieren!