Bauversicherungen richtig abschließen
2. Aufl. 2022
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S. 31926. Private Gutachterkosten und Kosten des Beweissicherungsverfahrens
Häufig stellt sich die Frage, ob Privatgutachten und deren Kosten im Schadensfall ersatzfähig sind und ob der Schädiger oder dessen Versicherer die Kosten dafür zu tragen haben. Der OGH hat bereits mehrfach beurteilt, unter welchen Prämissen die Kosten dem Geschädigten zuzusprechen sind. Diesbezüglich wird auf die Entscheidung 6 Ob 98/00f verwiesen:
Vorprozessuale Kosten eines Privatgutachtens können Gegenstand eines eigenen Schadenersatzanspruches sein, wenn ein besonderes Interesse an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht […]. Das Interesse der Klägerin an der Feststellung der Schadensursache und damit an der Möglichkeit, diese zu beheben, geht entscheidend über die Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses hinaus […]. Die Klägerin berief sich bei Geltendmachung dieser Kosten auch auf einen zur Durchsetzung im Rechtsweg erforderlichen Privatrechtstitel […], nämlich auf eine vertraglich vereinbarte Haftung der Beklagten unter anderem auch für den im Zusammenhang mit der Suche nach der Schadensursache entstehenden Aufwand.
Wegen dies...