Bauversicherungen richtig abschließen
2. Aufl. 2022
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S. 31223. Maschinenbruchversicherung für Baugeräte und fahrbare Maschinen
Für sämtliche fahrbaren Maschinen und sonstigen am Bau verwendeten Baugeräte ist es möglich, eine Versicherung inklusive innerer Betriebsschäden abzuschließen (für Bagger aller Art, Gabelstapler, Muldenkipper oder auch Aufbaugeräte, die sich auf Kraft- oder Nutzfahrzeugen bewegen, wie Ladekräne, Betonmischanlagen, Pumpen, Transportmischer, Turmdrehkräne oder Mobil- und Autokräne). In diesem Fall gelten sämtliche Gefahren aus der Maschinenbruchversicherung als gedeckt. Dabei handelt es sich vor allem um Schäden resultierend aus:
Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern
Kurzschluss, Überspannung
Versagen von Mess-, Regel- und Sicherungseinrichtungen
Wartungsfehlern
Zusätzlich gelten als mitgedeckt:
Zusammenstoß, Entgleisen, Abrutschen
der Transport auf eigener Achse oder auch mittels anderer Fahrzeuge inklusive der Be- und Entladung auf diese Fahrzeuge
Feuer, Einbruchdiebstahl sowie Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben müssen zusätzlich vereinbart werden. Nicht zu unterschätzen ist das Unterschlagung...