Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 24922. Baugeräteversicherung
22.1. Versicherte Sachen
Alle für die Durchführung eines Bauvorhabens notwendigen Maschinen und Geräte gemäß den Hauptgruppen 1 bis 7 der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL), deren Betriebsbereitschaft zum Zeitpunkt des Einsatzes einwandfrei gegeben ist, können versichert werden. Weiters kann für alle benannten Baugeräte ein Jahresvertrag abgeschlossen werden.
Versichert werden die Baugeräte nach den ABGV, wie nachstehend aus den Bedingungen ersichtlich:
Gegenstand der Versicherung (versicherte Sachen)
Die Versicherung erstreckt sich auf die in der Polizze oder einem ihr beigefügten Verzeichnis angeführten Gegenstände.
Zusatzgeräte sowie Zubehör und Ersatzteile sind nur versichert, wenn auch sie in dem Verzeichnis einzeln mit Ihren Versicherungssummen angeführt sind.
Alle für die Baudurchführung erforderlichen Geräte können versichert werden.
Nicht versichert sind
Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern im Rahmen eines darauf gerichteten Gewerbes oder von Personen dienen;
Luftfahrzeuge;
Eigentum der Arbeitnehmer;
Verbrauchsstoffe, z.B. Betriebs- und Hilfsstoffe wie Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Reinigungs- und Schmiermittel.