Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 24621. Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten
21.1. Versicherte Sachen
Es gelten die in der Polizze genau definierten transportablen und fahrbaren Geräte, sobald sie nach erfolgtem Probebetrieb betriebsfertig sind, als versichert. Mögliche Zusatzausstattung und ‑geräte können nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert werden (zB zusätzliche Baggerschaufeln).
Betriebsstoffe, Verschleißteile und Teile der Geräte, die mehrmals gewechselt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (zB Reifen, Schmiermittel, Motoren- und Hydrauliköl). Des Weiteren können Fahrzeuge, die hauptsächlich dem Güter- und Personentransport dienen, in dieser Deckung nicht versichert werden (zB Lkw für den Schottertransport; Mannschaftsbusse, mit denen das Personal zur Baustelle gebracht wird). Einrichtungen von Baucontainern, Baubaracken und Werkstätten sind ebenfalls nicht mitversichert.
21.2. Versicherte Gefahren und Schäden
Obwohl in der Gefahrenbeschreibung der Bedingungen mit der Formulierung „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)“ eine All-Risk-Deckung beschri...