Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 17112. Bauwesenversicherung
12.1. Gültige Bedingungen in der Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung entstand in den 1930er-Jahren und war in der Anfangszeit sehr schadenbelastet, da größtenteils nur schadengeneigte Risiken versichert wurden. In der weiteren Entwicklung relativierte sich die Schadensbelastung. Aufgrund der unzähligen Unsicherheitsfaktoren bei der Gebäudeerrichtung nahm die Bedeutung der Bauwesenversicherung weiterhin zu.
Obwohl in den Jahren 2007 und 2009 neue Verbandsbedingungen (BW 2010) erarbeitet wurden, wurden diese in der Maklerschaft kaum verwendet, da der Deckungsumfang sehr dürftig ist. Nach wie vor verwenden die Makler und die wenigen in der Bauwesenversicherung spezialisierten Versicherer die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1/75 bzw BW 1/95).
Zusammenfassend die derzeit am häufigsten verwendeten Bedingungen:
BW 1/75 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos)
BW 2/75 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauunternehmerrisikos)
BW 3/75 (Zusatzbedingungen ...