Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 224. Warnpflicht
In der OGH-Entscheidung 8 Ob 97/15w wurde auch die Warnpflicht des Ausführenden thematisiert. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger entschloss sich, das Haus sanieren zu lassen, und beauftragte (im Namen einer von ihm vertretenen KG) im Jahr 2011 die Beklagte, ein Spezialtiefbauunternehmen, mit dem Unterfangen der Fundamente unter Verwendung des Düsenstrahlverfahrens (DSV). Die Arbeiten mussten vom Auftragnehmer nach Herstellung von zehn der geplanten 24 Fundamentsäulen vorzeitig abgebrochen werden, weil während der Ausführung weitere Gebäudesetzungen von bis zu 14 cm eintraten. […]
Der OGH beurteilte die Rechtslage wie folgt:
Das Problem der geologischen Instabilität des Untergrundes, die in dem vom Kläger beigebrachten Bodengutachten beschrieben sind, […] waren vor Beginn der streitgegenständlichen Sanierungsarbeiten nicht nur offensichtlich, sondern die Beherrschung dieser Zustände war gerade der Inhalt des mit der Beklagten als Spezialunternehmen geschlossenen Werkvertrages. Es war Sache des Beklagten, angesichts der Gegebenheiten die Durchführbarkeit der Sanierung zu beurteilen und vor erkennbaren Gefahren zu warnen. Soweit das beigebrachte...