Bauversicherungen richtig abschließen
1. Aufl. 2018
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S. 22. Bauvertrag
Der zivilrechtliche Vertrag, welcher zwischen dem Bauunternehmer und dem Auftraggeber (in der Regel dem Bauherrn) abgeschlossen wird, heißt Bauvertrag und ist seinem Wesen nach ein Werkvertrag. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande und kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Im Baubereich werden Aufträge oft nur mündlich vereinbart und keine schriftlichen Verträge abgeschlossen. Selten, aber doch entsteht ein Vertrag durch konkludente (schlüssige) Handlung. Solche Verträge werden häufig bei Zusatzaufträgen geschlossen; die Rechtssicherheit erhöhen derartige Praktiken jedoch nicht.
Wenn ein Bauunternehmer beispielsweise über einen längeren Zeitraum eine vom Bauvertrag abweichende Leistung erbringt und diese vom Bauherrn oder Bauherrnvertreter der örtlichen Bauaufsicht unwidersprochen hingenommen wird, kann unter Umständen von einer Vertragsänderung durch konkludente Handlung gesprochen werden.
Aus Beweisgründen ist in jedem Fall eine schriftliche Vertragserrichtung vorzuziehen, da im Streitfall jede Vertragspartei versuchen wird, den Vertrag zu ihren Gunsten auszulegen.
Der Bauvertrag besteht im Wese...