Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
1. Aufl. 2015
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S. 1I. Begriff und Rolle des Bauträgers
A. Begriff „Bauträger“
Der Begriff des „Bauträgers“ und diesem nahe verwandte Begriffe finden sich gleich an mehreren Stellen in österreichischen Gesetzen und auch in der allgemeinen Wahrnehmung ist mit diesem Begriff eine sehr spezifische Rolle verbunden. Laut Wikipedia ist ein Bauträger „ein Unternehmen, das die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb zum Gegenstand hat. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit (im Gegensatz zum Bauunternehmer) ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude verschafft“; eine sehr gelungene Zusammenfassung der allgemeinen Wahrnehmung der Tätigkeit des Bauträgers.
Die gesetzliche Bedeutung des Begriffs ist jedoch nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich stark je nach der betreffenden Rechtsnorm und divergiert insoweit auch oft von der Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch. Im Folgenden werden für Zwecke der Übersichtlichkeit der Begriff „Bauträger“ und diesem vergleichbare Begriffe allgemein und in den verschiedenen Rechtsordnungen dargestellt, wobei in weiterer Folge in diesem Buch unter dem Begriff „Bauträger“ jeweils der Ba...