Baumeister und Baugewerbetreibender im Gewerberecht
1. Aufl. 2022
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S. 16910. Anhang
10.1. Baumeisterbefähigungsprüfungsordnung (BMBPO)
Verordnung des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister (Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung)
Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 3 sowie des § 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017 wird mit Zustimmung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verordnet:
Anforderungskriterien
§ 1. (1) Die Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Baumeistergewerbe hat die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers festzustellen. Das Niveau der Prüfung hat den hohen Anforderungen dieses Berufes gerecht zu werden. Insbesondere zählen dazu die eigenständige und eigenverantwortliche Planung, Vorbereitung, Ausführung und Bewertung der übernommenen Aufträge.
(2) Auf die Durchführung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister ist die Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl. II Nr. 110/2004, anzuwenden.
Gliederung
§ 2. (1) Die Prüfung g...