Einführung in das Recht der Bau-Arbeitsgemeinschaften
1. Aufl. 2019
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S. 947. Wettbewerbsrechtliche Probleme der Bau-Arge
7.1. Aspekte wettbewerbsrechtlicher Probleme
Allgemein
Im Zentrum der wettbewerbsrechtlichen Probleme von Bau-Argen steht das Kartellrecht (siehe dazu näher gleich im Folgenden in Kapitel 7.2.). Kartelle dienen der Beschränkung (bis hin zur Ausschaltung) des freien Wettbewerbs und können dazu führen, dass derjenige, der eine Leistung nachfragt, einen überhöhten Preis für diese bezahlen muss. Bei der Bildung von Argen ist in kartellrechtlicher Hinsicht daher zu prüfen, ob sich ein oder mehrere Unternehmen nur deshalb zu einer Arge zusammenschließen, um damit den Wettbewerb auszuschalten. Diese Beschränkung der Zulässigkeit von Kartellen gilt nicht nur im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, sondern auch im Bereich der Privatwirtschaft.
Unlauterer Wettbewerb
Im Bereich des Lauterkeitsrechts (Verbot des unlauteren Wettbewerbs nach dem UWG) ist zu beachten, dass die Arge auch hier keine Rechtspersönlichkeit hat. Zur Passivlegitimation von Gesellschaftern einer GesbR gibt es dazu keine Judikatur, wohl aber zur OG. Hier verneint der OGH eine persönliche Haftung von Gesellschaftern, die nicht zur Geschäftsführung befugt sind. Folgt man dieser Ansich...