Das Basisinformationsblatt für Versicherungsanlageprodukte nach der PRIIP-Verordnung
1. Aufl. 2021
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S. 595. Basisinformationsblatt für Versicherungsanlageprodukte („IBIP-KID“)
5.1. Allgemeine Beschaffenheit und Form des KID
5.1.1. Umfang und formale Anforderungen an das KID
Das Basisinformationsblatt (BIB oder KID, engl Key Information Document) enthält ausweislich des Art 6 Abs 1 PRIIP-VO vorvertragliche Informationen, die dem Kleinanleger eine fundierte Anlageentscheidung ermöglichen sollen. Damit das Basisinformationsblatt ein standardisiertes und einheitliches Informationsblatt auf der europäischen Ebene bildet, wurden detaillierte Vorgaben hinsichtlich seines Umfangs, der Ausgestaltung und des Inhalts geschaffen, welche ihren Eingang in Art 6 ff PRIIP-VO und DelVO 2017/653 fanden. Bemerkenswert ist, dass bereits in der Verordnung selbst, also im Rahmen der Level-1-Maßnahme, die Vorgaben zur Darstellung des KID gemacht wurden, obwohl die präzisierenden DelVO und DVO als die Level-2-Maßnahmen hierfür üblicher wären. Gewiss maß der europäische Gesetzgeber der ordnungsgemäßen Darstellung der Basisinformationsblätter eine besondere Bedeutung für die Erreichung der Ziele der PRIIP-Verordnung zu, sodass die Erfordernisse an dessen Darstellung bereits in der Verordnung selbst verankert wurd...