Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung
1. Aufl. 2015
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S. 290I. Grundsätzliches
Der EU-Haushalt wird nach Art 311 AEUV durch Eigenmittel finanziert. Neben den Mehrwertsteuer-und den Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel finanziert sich die Union auch aus sog „traditionellen Eigenmitteln“: Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- oder Ausgleichsbeträgen, zusätzlichen Teilbeträgen und anderen Abgaben (Agrarabgaben) Zöllen sowie Zuckerabgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation (Art 2 Abs 1 lit a Eigenmittelbeschluss). In Folge der Uruguay-Runde, einer mehrjährigen Verhandlungsrunde innerhalb des GATT, wurden die Agrarabgaben in feste Zölle umgewandelt, sodass vor allem Zölle eine wesentliche Säule des EU-Haushalts darstellen. Zuckerabgaben hingegen werden im Rahmen der Marktordnung für Zucker als Produktions- sowie als Lagerabgabe von Zuckerherstellern erhoben; damit finanziert die Union einerseits Stützungskäufe im Zuckersektor, andererseits soll ein gleichmäßiger Zuckerabsatz garantiert werden. Im Gegensatz zu Zöllen handelt es sich dabei aber um innergemeinschaftliche Abgaben.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden Zölle und Zuckerabgaben in Höhe von 19,29 Mrd € bzw 14,88 Mrd € erhoben, das ist für das Jahr 2012 ein Anteil von 14,95 % und für 2013 i...