Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung
1. Aufl. 2015
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S. 164I. Einleitung
Die Aufnahme des gegenständlichen, rein finanzstrafrechtlichen Beitrags in die Festschrift unseres geschätzten Jubilars Christoph Ritz erscheint nur auf einen ersten, oberflächlichen Blick unpassend: Prof. Christoph Ritz als einer der renommiertesten Abgabenverfahrensrechtler hat sich dem Überschneidungsbereich Abgabenverfahrensrecht – Finanzstrafrecht in der für ihn typischen Sorgfalt ausführlich gewidmet und lässt das finanzstrafrechtliche Interesse des Jubilars deutlich erkennen. So ist der Jubilar im Rahmen seiner für die Praxis und Wissenschaft hoch bedeutsamen Kommentierung der BAO iZm Fragen der Berichtigungspflicht nach § 139 auch ausführlich auf damit zusammenhängende strafrechtliche Gesichtspunkte eingegangen. Der Jubilar hat verdienstvoller Weise in diesem Zusammenhang auch grundrechtlichen Überlegungen wesentlichen Stellenwert eingeräumt und ist zum Ergebnis gelangt, dass § 139 BAO in verfassungskonformer Auslegung einengend auf Fälle unverschuldet unrichtiger Offenlegung reduziert interpretiert werden sollte. Somit haben wir unseren Beitrag im berechtigten Vertrauen verfasst, dass dieser reges Interesse unseres hochgeschätzten Jubilars findet.