Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung
1. Aufl. 2015
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S. 125I. Der Begriff „Advance Ruling“
A. Grundsätzliches
Der Begriff „Advance Ruling“ heißt soviel wie verbindliche Auskunft. Advance Ruling bezeichnet Auskunftsbescheide bzw Rulingbescheide – darunter sind antragsgebundene Rechtsauskünfte des Finanzamtes zu bestimmten Themenbereichen in Form von bescheidmäßigen abgabenrechtlichen Beurteilungen über noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu verstehen, wenn daran in Bezug auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Mit der Bearbeitung des Antrags und der Erlassung des Bescheids mit der bindenden Rechtsauskunft ist eine Kostenpflicht in Form eines Verwaltungskostenbeitrages für den Antragsteller verbunden.
Zu erwähnen ist vollständigkeitshalber, da die BAO seit dem Jahr 2010 auch für Länder und Gemeinden anzuwenden ist, dass § 118 BAO nicht für Landes- und Gemeindeabgaben sowie für von Zollämtern erhobene Abgaben anwendbar ist.
B. Entstehungsgeschichte und Abgrenzungsfragen
Die historische Entwicklung einer verbindlichen Auskunft, die dem eigentlichen Besteuerungsverfahren vorgelagert ist, geht Jahrzehnte zurück. Schon im Jahre 1965 war die Thematik der verbindlichen Auskünfte Hauptthema eines IFA(International Fiscal Associati...